Eigenheimer- und Siedlervereinigung Penzberg e.V.
Eigenheimer- und Siedlervereinigung Penzberg e.V.

Passen Sie auf Sich und Ihre Mitmenschen auf und bleiben Sie gesund!

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Expertentipp – Rechtssicherheit beim Balkonkraftwerk

Rechtssicherheit beim BalkonkraftwerkFoto: Robert Poorten/ Adobe Stock

Die Montage eines Photovoltaikmoduls für ein Balkonkraftwerk stellt nach einem Urteil des Amtsgerichtes Konstanz vom 09.02.2023 (Az.: 4 C 425/22) eine bauliche Veränderung dar, welche grundsätzlich der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Wohnanlage durch das Modul grundlegend umgestaltet wird oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden.

Denn § 20 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) soll nicht den veränderungswilligen Eigentümer unterstützen, sondern stellt im Gegenteil eine Veränderungssperre dar, die angibt, wann eine bauliche Umgestaltung keinesfalls erfolgen darf. Auch aus der Privilegierung in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung verlangen kann, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient, kann nicht hergeleitet werden, dass über die privilegierten Wall-Boxen hinaus ein Photovoltaikmodul außen am Balkon angebracht werden darf.
 

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Denn der Gesetzgeber wollte nach der Gesetzesbegründung mit dieser Privilegierung ausdrücklich nur das Aufladen eines Fahrzeuges zu Hause ermöglichen. Dass hierunter auch weitere privi­legierte bauliche kli­ma­schüt­zen­de Veränderungen zu subsumieren seien, ist nach Ansicht des Gerichtes rechtlich nicht haltbar. Denn für den Gesetzgeber wäre es möglich gewesen, in § 20 WEG einen eigenen Absatz „Klimaschutz“ als allgemein privilegiert aufzunehmen. Stattdessen blieb es bei dem in keinerlei inneren Zu­sam­men­hang stehenden Sammelsurium von § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG.

Rainer Schmitt

Zur Jahreshauptversammlung am 01.03.2024

Liebe Mitglieder und Freunde des Eigenheimer-und Siedlerverein Penzberg e.V. Ich möchte mich bei allen die zu unserer Jahreshauptversammlung gekommen sind und denen die mitgeholfen haben, das alles so gut geklappt hat ein herzliches Vergelsgott sagen. Den ersten Bürgermeister Stefan Korpan, Herrn Markus Eppenich Vizepräsidenten des Eigenheimerverband Bayern e.V. und Eigenheimerverband Deutschland e.V. möchte ich für ihre Worte an unsere Mitglieder recht herzlich bedanken und natürlich unseren Referenten Herrn Rainer Kappelar von der Energiewende Oberland. Dieses Jahr stand unsere Vorstandswahl wieder an, mit Ausnahme von zwei Personen, die sich heuer nicht mehr zur Wahl aufstellen Liesen, wurde wieder die alte Vorstandsriege gewählt. Wir konnten für die Vorstandschaft Yanick Timo Böge als neuen Beirat dazugewinnen und Florian Geyer wurde als Revisor gewählt. Leider hate unsere örtliche Presse ( das Gelbe Blatt, Penzberger Merkur ) kein Interesse an unserer Veranstaltung. Dennoch möchte ich mich über Facebook und Instagram im Namen der Vorstandschaft bei allen bedanken.

  1. Vorstand

Jürgen Welk

Mitgliederzeitschrift „Eigenheimer Magazin“ - online auch als App oder bei Readly

Eigenheimer Magazin - Januar

Unsere Zeitschrift „Eigenheimer Magazin” wird seit Gründung des Bayerischern Siedler- und Eigenheimerbundes e.V. (jetzt Ei­gen­hei­mer­ver­band Bayern e.V.) für alle Ver­bands­mit­glie­der herausgegeben. Die 40-seitige Mo­nats­zeit­schrift hat eine Auf­la­ge von über 83.000 Exemplaren. Verantwortlich für den Inhalt: Beatrice Wächter.

Jeden Monat informiert die illustrierte Mitgliedszeitschrift über aktuelle woh­nungs­po­li­ti­sche Themen, die neueste Ge­setz­ge­bung, einschlägige Recht­spre­chung, Steuer-, Ren­ten-, Ver­si­che­rungs- und Verbraucherschutzfragen bis hin zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes. Unsere Mitglieder erhalten Ratschläge für das Haus, die Wohnung und den Garten. In dem Bereich Fachinformationen finden Sie ausgewählte Artikel aus unserer Verbandszeitschrift.

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Ein Biotop fürs Wohnzimmer

FlaschengartenFoto: Anna/Adobe Stock
Flaschengärten sind im Zimmer ein echter Hingucker! Basteln lassen sich diese kleinen Biotope leicht mit einem alten durchsichtigen Bonbonglas (Flohmarkt), in welches Sie eine Schicht Dachgartensubstrat einfüllen. Die Schichtdicke richtet sich nach der Ballengröße der verwendeten Pflanzen.
Zu hohe Ballen kürzen Sie vorsichtig ein. Geeignete Pflanzen sind z.B. Ficus microcarpa, genannt F. „Ginseng“ (Vorhangfeige), Ficus pumila (Kletterfeige), Fittonia verschaffeltii, genannt F. „Mosaic“ (Mosaikpflanze), Moose oder kleinwüchsige Farne. Die sparsame Wasserversorgung lässt sich gut mit einer Injektionsspritze (aus der Apotheke) bewerkstelligen.
 

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Der überabeitete Flyer von Herrn Karl Off zum Obstbaumschnitt

Flyer Obstbaumschnitt 10.11.2022.pdf
PDF-Dokument [141.7 KB]
 
 
Grün bis in den Himmel
Eine Fassadenbegrünung hat große positive Auswirkungen auf die Temperaturen im Haus und auf das Stadtklima. Welche Arten der Begrünung es gibt und wie Sie die für Sie richtige auswählen lesen Sie hier
Foto: ArTo, Adobe Stock

Der Autor Martin Machowecz hat schon immer davon geträumt, ein Haus zu besitzen. Jetzt baut er selbst und trifft auf Unverständnis: Ist er ein Klimasünder, Egoist, Spießer? Ein spannender Artikel aus ZEITmagazin 9/2022 mit dem Präsidenten des EHVB, Wolfgang Kuhn, im Interview.

Den ganzen Beitrag können Sie hier lesen:

https://www.eigenheimerverband.de/aktuelles/meldungen/Einfamilienhaus-Glueck-allein/

Für Obstbaumschnitt der Flyer von Herrn Karl Off

von Schlehdorf

A4 Flyer Obstbaumschnitt.pdf
PDF-Dokument [89.0 KB]

Pressemitteilung Das Gebe Blatt

Neues vom Eigenheimerverband

Jahreshaupversammlung 2021

Bericht:  Das GelbeBlatt

 

 

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